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Juristische Fallstricke

von Dirk Metzmacher

Mit Lichtbild und Lichtbildwerk, Copyright und Nutzungsbedingungen, Beiwerk und Persönlichkeitsrechte gibt es einige Begriffe, deren Bedeutung man kennen sollte, wenn man Fotos veröffentlicht. Der Stern bietet dazu einen kurzen, dennoch nützlichen Artikel Juristische Fallstricke beim Fotografieren an. Lesenswert!


Kommentare

1 von Claudius Coenen | 26. Oktober, 2006 um 22:09   

Auch interessant zum Thema:
http://www.irights.info/
genauer gesagt:
http://www.irights.info/index.php?id=343

2 von Blogatelier / Rechtslage bei Fotos | 27. Oktober, 2006 um 00:07   

[...] Ha, da habe ich es ja, es war der Photoshop-Weblog. [...]

3 von tim | 29. Oktober, 2006 um 00:36   

Naja, ehrlich kratzt der Artikel nur an der Oberfläche. Besser hingegen die Webseite von RA Seiler http://www.fotorecht.de – danach weiß man wirklich was man darf und was man besser lassen sollte.


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